Die Verbraucherzentrale wollte exklusive App-Rabatte bei Lidl stoppen. Nun folgte die Absage vor Gericht – zumindest vorerst aus formalen Gründen.
Die Digitalisierung des Lebensmitteleinkaufs schreitet unaufhaltsam voran. Ob Payback, DeutschlandCard oder händlereigene Kunden-Apps: Fast jeder große Discounter und Supermarkt lockt heute mit exklusiven Ersparnissen auf dem Smartphone. Doch genau dieser Trend sorgt für heftige Diskussionen über Fairness und Datenschutz im Einzelhandel. Im Mittelpunkt der Debatte steht die beliebte App Lidl Plus. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zog gegen den Handelsriesen vor Gericht, um die Vergünstigungen für App-Nutzer zu stoppen. Nun liegt eine Entscheidung vor: Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hat die Klage des vzbv abgewiesen.
Der Rechtsstreit um Lidl Plus: Warum wurde geklagt?
In den Filialen von Lidl begegnen Kundinnen und Kunden auf Schritt und Tritt zwei verschiedenen Preisschildern: dem regulären Verkaufspreis und einem deutlich günstigeren Preis, der exklusiv für Nutzer der Lidl Plus App gilt. Was für Schnäppchenjäger nach einer unkomplizierten Ersparnis klingt, ist Verbraucherschützern seit Langem ein Dorn im Auge.
Der vzbv argumentierte in seiner Klage, dass diese Preisstruktur eine Benachteiligung und Diskriminierung darstellt. Personen, die kein Smartphone besitzen, kein mobiles Internet nutzen können oder ihre persönlichen Daten nicht für Marketingzwecke preisgeben möchten, werden von den günstigsten Preisen ausgeschlossen. Insbesondere ältere Menschen oder finanziell schwächere Haushalte geraten dadurch unter Druck, da ihnen der Zugang zu Sparangeboten erschwert wird. Aus Sicht der Verbraucherschützer sollte der beste Preis stets transparent und ohne Gegenleistung für alle Kundinnen und Kunden am Regal gelten.
Das Urteil des OLG Brandenburg: Absage aus formalen Gründen
Das Oberlandesgericht Brandenburg an der Havel erteilte den Verbraucherschützern jedoch eine Absage – allerdings ohne inhaltlich über die Rechtmäßigkeit der App-Rabatte zu entscheiden. Die Richter erklärten sich schlichtweg für sachlich nicht zuständig.
Da der vzbv seine Argumentation maßgeblich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und Vorwürfe der Diskriminierung stützte und nicht rein auf klassisches Verbraucherschutzrecht, hätte die Klage in erster Instanz vor einem Landgericht und nicht direkt vor dem Oberlandesgericht eingereicht werden müssen. Das OLG stellte klar, dass die herangezogenen Rechtsvorschriften in diesem Kontext nicht primär auf den kollektiven Verbraucherschutz ausgelegt sind.
Lidl selbst verteidigte sein Loyalty-Programm stets. Der Discounter betont, dass die App eine freiwillige Zusatzleistung sei, die Kundinnen und Kunden Mehrwerte wie digitale Kassenbons, personalisierte Coupons und zusätzliche Partnervorteile biete.
Wie geht es weiter mit App-Rabatten im Supermarkt?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich vorerst nichts: Die Rabatte in der Lidl Plus App bleiben weiterhin bestehen. Dennoch ist das Thema juristisch keineswegs vom Tisch. Ähnliche Klagen gegen andere Händler – wie etwa Penny oder Netto – scheiterten in der Vergangenheit ebenfalls, meist an formalen Hürden oder fehlenden Belegen.
Da in einigen dieser Verfahren die Revision zugelassen wurde, wird sich voraussichtlich bald der Bundesgerichtshof (BGH) als höchste Instanz mit der Grundsatzfrage befassen müssen. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des BGH bleibt der Trend zu App-basierten Treueprogrammen im deutschen Einzelhandel ungebrochen.
Die wichtigsten Fakten und Features von Lidl Plus im Überblick:
- Gerichtsentscheidung: Klage des vzbv vom OLG Brandenburg wegen fehlender sachlicher Zuständigkeit abgewiesen.
- Exklusive Rabatte: App-Nutzer erhalten wöchentlich wechselnde Coupon-Angebote und Sonderpreise direkt an der Kasse.
- Digitale Services: Enthält Funktionen wie den digitalen Kassenbon, Prospekte und Zusatz-Guthaben über das “Kratzlos” oder “Rabatt-Sammler”-Feature.
- Datennutzung: Rabatte werden im Gegenzug für Kundendaten gewährt, um das Einkaufserlebnis zu personalisieren.
- Zukunftsausblick: Das Thema Daten gegen Rabatt muss letztlich durch den BGH grundlegend geklärt werden.
Weiterführende Links und Informationen:
- Weitere Hintergründe und offizielle Informationen zur App finden Sie direkt auf Lidl.de.
- Details zu aktuellen Verfahren und Stellungnahmen des Verbraucherschutzes bietet die Website der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
